Konstruktionsnormen
Folgende, auf deutsch nicht übersetzte Dokumente, wurden von der CODEMS (Commission des établissements médico-sociaux) publiziert:
Folgende, auf deutsch nicht übersetzte Dokumente, wurden von der CODEMS (Commission des établissements médico-sociaux) publiziert:
Die Spitex führt medizinisch-soziale Leistungen durch, die keine institutionelle Infrastruktur benötigen, mit dem Ziel betroffenen Menschen das Weiterleben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
a) Die Tätigkeitsbereiche der Spitex umfassen Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen die auf ärztliche Anordnung hin erbracht werden;
b) Die Hilfe zu Hause umfasst Arbeiten im Haushalt, sowie soziale und pädagogische Tätigkeiten. Sie kann nicht beansprucht werden falls der Bedarf durch andere Dienststellen und Institutionen abgedeckt werden kann, wie Krippen, Kinderhorte und Baby-Sitting.
c) Die Hilfe und Pflege zu Hause umfassen auch Tätigkeiten in den Bereichen Abklärungen, Information und Beratung die den Zielen des HPflG Art. 2 entsprechen sowie soziale Begleitmassnahmen, die zwingend notwendig sind, um den Verbleib zu Hause zu gewähren.
Besuchen Sie die Internet-SeiteDer Ambulanzdienst Saaneland (SAS) steht den über 100‘000 Einwohner des Saanebezirks zur Verfügung. Im Jahr 2015 hat die Dienststelle 4146 primäre und sekundäre Einsätze geleistet, die durch die Notfallzentrale 144 weitergeleitet wurden.
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Das Pflegeheim des Saanebezirks ist eine Einrichtung für Langzeitaufenthalte gemäss der Gesetzgebung über die Pflegeheime.
Das Heim verfügt über 110 Betten in Einzel- und Doppelzimmern in drei Pfelgeabteilungen.
Besuchen Sie die Internet-SeiteDie Tagesstätte des Pflegeheimes Saaneland ist während 50 Wochen des Jahres geöffnet. Bis zu acht Personen können gleichzeitig aufgenommen werden, von Montag bis Freitag, jeweils von 08h30 bis 17h30. Es handelt sich um eine Wohnung, die aus einem Aufenthaltsraum, einer Küche, einer Stube, einem Ruheraum, einem Mehrzweckraum sowie einer Nasszelle besteht.
Besuchen Sie die Internet-SeiteGemäss Gesetz vom 23. März 2000 über die Pflegeheime für Betagte (HPflG) hat die Kommission folgende Aufgaben:
Gemäss dem Gesetz vom 8. September 2005 über die Hilfe und Pflege zu Hause (HPflG), ist die Pauschalentschädigung eine finanzielle Hilfe an Angehörige und Nahestehende, die einer hilflosen Person langfristig und regelmässig Hilfe in bedeutendem Umfang zukommen lassen, damit sie zu Hause leben kann.
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